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Reiseversicherungen

Der Begriff „Reiseversicherung“ wird häufig mit einer Reisekrankenversicherung (auch Auslandskrankenversicherung) gleich gesetzt – das ist so allerdings nicht ganz richtig: Zwar ist eine Krankenversicherung für das Ausland mit Abstand die wichtigste Reiseversicherung, doch gibt es darüber hinaus auch noch andere Reiseversicherungen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich mit den folgenden fünf bekanntesten Reiseversicherungen auseinander zu setzen:

  • Reise-Krankenversicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Reise-Abbruchversicherung
  • Reise-Gepäckversicherung

Überprüfen sollte man darüber hinaus auf jeden Fall auch die private Haftpflichtversicherung sowie die Hausratversicherung (Haushaltsversicherung). Warum? Die Haftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten – und das in den meisten Fällen auch im Ausland! Konkret bedeutet das: Wenn du etwa kaputt machst, musst du auch für die Kosten aufkommen – oder aber halt deine Haftpflichtversicherung! Das gilt auch, wenn dein Kind was kaputt macht. Auf Reisen werdet ihr wahrscheinlich hauptsächlich von fremden Eigentum umgeben sein und beim Spielen kann schnell mal was kaputt gehen. Eine entsprechende Absicherung ist daher auf jeden Fall sinnvoll. Aber Vorsicht: Durch die eigenen Kinder entstandene Schäden sind nicht immer automatisch durch die Versicherung gedeckt. Hierfür müssen die Kinder häufig zuvor der Versicherung gemeldet werden. Und wenn du noch keine Haftpflichtversicherung hast, solltest du spätestens jetzt über eine solche nachdenken! Bei der Hausratversicherung lohnt es sich mal nachzuschauen, welche Schäden auch auf Reisen abgedeckt sind. Häufig ist hier nämlich eine Gepäckversicherung inklusive, welche aber wiederum durchaus an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann. Zum Beispiel: Wenn ein Hotel-Safe vorhanden ist, muss dieser auch genutzt werden!

Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung)

Eine gute Auslandskrankenversicherung ist mit Abstand die wichtigste Reiseversicherung – ganz egal, ob man alleine oder als Familie mit Kindern verreist. Trotzdem wird sie häufig von Reisenden vergessen oder als nicht notwendig eingeschätzt. Dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie privaten Krankenversicherungen (PKV) nur eingeschränkt die Kosten für im Ausland angefallene Leistungen. Selbst in den europäischen Nachbarländern sind oft hohe Zuzahlungen notwendig und einige Leistungen, wie zum Beispiel ein medizinisch sinnvoller Rücktransport in die Heimat, werden gar nicht erstattet. Und außerhalb der EU: In der Regel gar keine Erstattung! Eine entsprechende Auslandskrankenversicherung ist daher eigentlich für alle Reisenden zu empfehlen. Die gute Nachricht: Je nach Reisedauer und gewünschter Leistungsabdeckung bekommt man diese schon ab rund 10 Euro pro Person im Jahr. Und eins ist ganz sicher: Ihr wollt während eurer Reise nicht aus Kostengründen darüber nachdenken müssen, ob ihr mit eurem Baby nun zum Arzt geht oder nicht!

Grundsätzlich lassen sich Auslandskrankenversicherungen in zwei Gruppen einteilen: Jahresversicherungen für beliebig viele Auslandsreisen mit einer maximalen Dauer von ca. 40-80 Tagen (je nach Versicherer) sowie Langzeitversicherungen für mehrmonatige Auslandsreisen. Eine kostengünstige Jahresversicherung sollte eigentliche grundsätzlich bestehen, wenn zumindest alle 1-2 Jahre mal das Ausland besucht wird. Für Einzelpersonen geht es hier schon bei 10 Euro pro Jahr los. Spezielle Familientarife schützen Mutter, Vater und Kinder weltweit bereits ab 20-30 Euro pro Jahr.

Arzt untersucht BabyWer länger unterwegs sein möchte, muss eine entsprechende Langzeitversicherung abschließen und zahlt hier rund ein Euro pro Reisetag. Ausnahme: Geht die Reise auch in die USA und/oder Kanada, kann der Preis gut um das Dreifache steigen. Von daher bei der Auswahl des Versicherungstarifes unbedingt auch darauf achten, ob die USA und Kanada mit abgesichert sind beziehungsweise abgesichert werden sollen. Sollte bereits eine Jahresversicherung bestehen, bieten viele Anbieter zudem an, dass die Langzeitversicherung als Ergänzung zu dieser abgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass ihr die Langzeitversicherung nicht für die gesamte Dauer eurer Reise abschließen müsst, sondern nur für die Tage, die nicht mehr mit der Jahresversicherung abgesichert sind.

Einen guten Familientarif finden

Nicht jeder Familientarif ist auch wirklich für das Reisen mit Kindern geeignet, doch lassen sich gute internationale Krankenversicherungen für Familien einfach an den folgenden Merkmalen erkennen:

  • Medizinische sinnvoller Rücktransport mit Begleitperson
    Achte darauf, dass der Rücktransport nach Deutschland auch gezahlt wird, wenn diese medizinisch sinnvoll ist! Einige Versicherer beschränken den Rücktransport auf medizinische Notwendigkeit, was nur in wenigen Fällen wirklich zutreffend ist. Zudem: Wird auch der Rücktransport (mindestens) eines Elternteils als Begleitperson übernommen?
  • Übernahme von Rooming-In-Kosten
    Sollte dein Kind eine oder mehrer Nächte im Krankenhaus verbringen müssen, ist es besonders wichtig, dass du als Mutter oder Vater mit im Krankenhaus übernachten kannst. Dieses sogenannte „Rooming-In“ wird von guten Versicherern für mindestens ein Elternteil übernommen.
  • Übernahme von Kinderbetreuungskosten
    Natürlich kann es auch vorkommen, dass eine Betreuung des Kindes notwendig wird, während die Eltern beim Arzt oder im Krankenhaus sind. Für einen solchen Fall sollte die Versicherung auch anfallende Kinderbetreuungskosten übernehmen.
  • 24-Stunden Hotline
    Ein Ansprechpartner, der rund um die Uhr mit Kontakten zu Dolmetschern, Krankenhäusern und Ärzten sowie mit Wissen zu länderspezifischen Krankheiten unterstützten kann? Das ist Gold wert und ein starkes Argument für die großen Versicherer!

Das sind eigentlich schon die wichtigsten Punkte für eine gute Auslandskrankenversicherung. Darüber hinaus ist es auch ratsam, auf einen geringen Selbstbehalt zu achten und gegebenenfalls einen flexiblen Tarif (z.B. für eine frühzeitige Rückkehr oder eine Verlängerung der Reise) zu wählen. Zudem sollten Vorerkrankungen niemals bei Versicherungsabschluss verschwiegen werden, da sonst der Versicherungsanspruch verfallen kann. Und: Im Idealfall immer eine englischsprachige Versicherungsbestätigung ausstellen lassen, damit man bei sehr kostspieligen Leistungsfällen direkt nachweisen kann, dass man ausreichend versichert ist.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen prinzipiell erst mal nur Leistungen in Deutschland – dabei ist es ganz egal, ob man freiwillig- oder pflichtversichert ist. Eine Ausnahme stellen vorübergehende Aufenthalte in Ländern dar, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, inkl. Schweiz) angehören, oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen für den Krankenversicherungsschutz abgeschlossen hat (momentan nur Israel, Tunesien und die Türkei). Hier werden medizinische Leistungen von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen zwar auch durch die GKV getragen, doch gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes, wie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zu lesen ist. Konkret bedeutet das: Je nach Land und dem dort herrschenden Gesundheitssystem können für den Versicherten auch deutlich höhere Kosten als in Deutschland anfallen – zum Beispiel, wenn einzelne Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden oder hohe Zuzahlungen zu leisten sind. Wie in den entsprechenden Ländern einzelne Leistungen in Anspruch genommen werden können, welche Nachweise mitzuführen sind und wie hoch mögliche Zuzahlungen sind, hat der GKV-Spitzenverband auf seiner Informationsseite für Touristen in entsprechenden Länder-Merkblättern zusammengefasst. Aber: Nicht nur das Risiko der hohen Zuzahlungen ist zu beachten – zudem wird ein gegebenenfalls notwendiger Rücktransport nach Deutschland in keinem Fall von der GKV getragen und es erfolgen keinerlei Leistungen der GKV in Ländern, die nicht den oben stehenden Gruppierungen (EU, EWR, Sozialversicherungsabkommen) angehören. Deswegen ist GKV-Versicherten eigentlich in jedem Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu empfehlen – ganz besonders, wenn man mit Kindern unterwegs ist! Wer nicht doppelt Krankenversicherungsbeiträge zahlen möchte, sollte mit seiner Krankenkasse klären, ob für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine kostengünstige Anwartschafts-Mitgliedschaft möglich ist.

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen informiert auf seiner Webseite darüber, dass PKV-Mitglieder grundsätzlich in ganz Europa und weltweit zumindest für 1-3 Monate (je nach Tarif) Versicherungsschutz genießen. Aber auch für PKV-Versicherte ist ein medizinisch notwendig werdender Rücktransport in die Heimat nicht immer mit abgesichert, weshalb auch für privat versicherte  Personen empfohlen wird, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auch bei privaten Krankenversicherungen kann es sinnvoll sein, zur Vermeidung von doppelt gezahlten Mitgliedsbeiträgen, die Möglichkeit einer Anwartschafts-Mitgliedschaft überprüfen zu lassen.

Reise-Unfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung dient der Absicherung der Folgen eines Unfalls auf Reisen. Neben den klassischen Entschädigungszahlungen bei Invalidität und im Todesfall, sind für Reisen insbesondere die Übernahme von Überführungskosten und Bergungskosten interessant. Bei der Reiseunfallversicherung kommt es häufig zu Leistungsüberschneidungen mit der Reisekrankenversicherung, weshalb hier ein gewissenhafter Vergleich zu empfehlen ist. Darüber hinaus ist eine Reiseunfallversicherung in den allermeisten Fällen nicht notwendig, wenn bereits eine private Unfallversicherung besteht. Diese gilt nämlich häufig auch für das Ausland – hier aber auch unbedingt überprüfen, ob der Versicherungsschutz eventuell zeitlich limitiert ist (häufig maximal zwei Monate Schutz im Ausland).

Reise-Rücktrittsversicherung

Bei einer Reiserücktrittsversicherung werden die Kosten eines begründeten Reiserücktritts (also VOR Beginn der Reise) erstattet. Hierbei handelt es sich meist um Stornierungskosten, die insbesondere bei einem Reiserücktritt kurz vor Reisebeginn hoch ausfallen können. Die kompletten Stornierungskosten werden nur selten von der Reiserücktrittsversicherung erstattet und zudem lohnt sich eine solche Versicherung eigentlich auch nur, wenn wirklich hohe Stornierungskosten erwartet werden (daher auch nur selten für Alleinreisende empfohlen). Wichtig ist, dass der Reiserücktritt immer begründet und belegt werden muss (z.B. bei Krankheit). Auch als Familie ist es sinnvoll, zu hinterfragen, ob eine Reiserücktrittsversicherung notwendig ist. Zwar steigt das Rücktrittrisiko insbesondere mit Kleinkinder erheblich, doch eventuell lässt sich das Kostenrisiko auch durch eine bessere Buchungsklasse, bei der auch kurzfristig storniert werden kann, minimieren?

Reise-Abbruchversicherung

Sobald die Reise erst einmal angetreten wurde, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Sollte nun aber begründbar und belegbar ein Abbruch der Reise notwendig sein, dann kann man die entstandenen Kosten durch eine Reiseabbruchversicherung absichern lassen. Häufig werden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen auch als Paket verkauft. Auch hier gilt wieder: Klar ist das Risiko eines notwendigen Reiseabbruchs mit Kindern höher, doch eine Reiseabbruchversicherung lohnt sich trotzdem nur selten und wenn, dann nur bei sehr hochpreisigen Reisen.

Reise-Gepäckversicherung

Es könnte durchaus sinnvoll sein, sein Gepäck versichern zu lassen: Auf Reisen geht ja doch mal etwas verloren! Trotzdem sind Reisegepäckversicherungen sehr umstritten, denn greifen tun sie in der Regel nur selten. Das liegt zum einen daran, dass die Versicherer gerne auf den Schadensersatzanspruch gegenüber Reiseveranstalter, Transportunternehmen und Hotel verweisen. Zum anderen sind die Versicherungsverträge häufig stark verklausuliert und beinhalten nicht selten komplexe Vorgaben, wie mit dem Gepäck umgegangen werden muss (Handtasche aktiv festhalten und nicht nur umhängen; Hotelsafe statt Zimmersafe). Und: Klassische Wertsachen wie Kamera, Handy oder Bargeld sind in vielen Verträgen gar nicht erst mit versichert! Grundsätzlich gilt also, das bei Abschluss einer Reisegepäckversicherung der Vertrag gründlich geprüft werden sollte. Übrigens ist Reisegepäck in einigen Fällen auch über die Hausratversicherung mit abgesichert – ein Blick in die Unterlagen lohnt sich also!

 Was man noch beachten sollte

Ganz klar: Eine Auslandskrankenversicherung ist Pflicht – wer ohne entsprechende Versicherung vereist, handelt insbesondere seinen Kindern gegenüber grob fahrlässig. Bei den anderen Reiseversicherung lässt sich über die Notwendigkeit streiten und im Endeffekt muss jeder selber entscheiden, ob man das Risiko lieber selber trägt oder durch eine Versicherung absichern lässt.

Ein paar Dinge, die du immer im Hinterkopf behalten solltest:

  • Nicht nur bei neu abgeschlossenen Versicherungen das Kind mit angeben. Auch bei bestehende Versicherungsverträgen müssen Kinder meistens mit hinzugefügt werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet! Häufig können aber insbesondere junge Kinder kostenfrei hinzugefügt werden oder ein Wechsel in einen speziellen Familientarif ist kostengünstig möglich.
  • Vergleichen! Es lohnt sich Preis und Leistungen der Versicherungen genau zu vergleichen. Bei einigen Versicherungen kann das sehr komplex werden – einen guten Überblick im Versicherungs-Chaos verschaffen kostenlose Versicherungsportale.
  • Nicht immer gleich das günstigste Angebote nehmen: Viele Versicherungen biete für ein paar Cent mehr schon erheblich bessere Leistungen. Darum lieber auch mal die höheren Tarif anschauen, bevor man sich gleich für den preisgünstigsten Vertrag entscheidet.

Welche Versicherungen sind euch auf Reisen besonders wichtig? Habt ihr schon mal eine Reiseversicherung in Anspruch nehmen müssen? Wir freuen uns auf dein Kommentar!

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